Viele Autoren träumen davon, den eigenen Namen auf einem Buchcover lesen zu können. Doch es gibt auch gute Gründe dafür, unter Pseudonym zu veröffentlichen. Dabei unterscheidet man zwei Arten: das geschlossene Pseudonym, bei dem niemand erfährt, wer der tatsächliche Urheber ist, und das offene Pseudonym, bei dem transparent ist, wer sich dahinter verbirgt. Welche Art die richtige ist, hängt von den Gründen ab, die zur Wahl einer solchen Zweit-Identität führen.
WeiterlesenSchlagwort: Persönlichkeitsrecht
Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht – ein Drahtseilakt für Autoren
Wer tatsächlich lebende Personen in seinem Roman auftreten lässt, kann deren Persönlichkeitsrechte verletzen. Und auch posthum ist Vorsicht geboten: Beispielsweise können unwahre Behauptungen und Verleumdungen über einen Verstorbenen die Menschenwürde verletzen. Andererseits gilt in Deutschland die Garantie auf Kunstfreiheit, die verfassungsrechtlich verankert ist. Wenn diese Rechte miteinander kollidieren, ist eine Abwägung schwierig.
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