Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Die unsinnige Praxis, Bücher und E-Books steuerlich ungleich zu behandeln, könnte schon bald der Vergangenheit angehören. Dann sollen die EU-Mitgliedstaaten entscheiden können, ob sie für digitale Medien den gleichen niedrigen Steuersatz wie für Printerzeugnisse anwenden oder den Standardmehrwertsteuersatz.
Bisher müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihren Regelsteuersatz auf E-Books sowie auf digitale Zeitungen und Zeitschriften erheben. In Deutschland werden also 19 Prozent Mehrwertsteuer auf diese digitalen Medien fällig – während für die gedruckten Pendants der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt.
Diese steuerliche Ungleichbehandlung ließ sich rational nicht nachvollziehen, immerhin erhält der Käufer die gleichen Inhalte, nur in einem anderen Format. Dementsprechend hatten die Verlage schon lange gefordert, dass auch für ihre digitalen Erzeugnisse der ermäßigte Steuersatz gelten solle.
Dafür haben die EU-Finanzminister nun den Weg frei gemacht. Sie nahmen einen Vorschlag der EU-Kommission an, nach dem die Mitgliedstaaten künftig wählen können sollen, ob sie den Regelsteuersatz oder den ermäßigten Steuersatz für digitale Publikationen erheben.
In Deutschland wird es voraussichtlich zu einer Senkung der Mehrwertsteuer auf E-Books und E-Paper kommen. Entsprechend hat sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits geäußert. Damit wird die unsinnige Benachteiligung elektronischer Medien vermutlich schon bald Geschichte sein.
Wie bewertest du die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von digitalen und gedruckten Medien? Was erhoffst du dir von einer Anpassung der Steuersätze? Ich freue mich über Kommentare!
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