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Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht – ein Drahtseilakt für Autoren

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Wer tatsächlich lebende Personen in seinem Roman auftreten lässt, kann deren Persönlichkeitsrechte verletzen. Und auch posthum ist Vorsicht geboten: Beispielsweise können unwahre Behauptungen und Verleumdungen über einen Verstorbenen die Menschenwürde verletzen. Andererseits gilt in Deutschland die Garantie auf Kunstfreiheit, die verfassungsrechtlich verankert ist. Wenn diese Rechte miteinander kollidieren, ist eine Abwägung schwierig.

Eine Rechtsberatung kann ich hier nicht liefern. Ich möchte aber auf die Problematik aufmerksam machen, zu der das Bundesverfassungsgericht bisher in zwei Verfahren Stellung genommen hat. Im Grunde muss in jedem Fall neu zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen werden.

Bundesverfassungsgericht: Schutz der Intimsphäre setzt der Kunstfreiheit Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einen Roman (es ging um den Roman „Esra“ von Maxim Biller) grundsätzlich ausgeführt:

Als Schranke für künstlerische Darstellungen kommt insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Person, an die ein Roman anknüpft, in Betracht. Um die Grenzen im konkreten Fall zu bestimmen, genügt es nicht, ohne Berücksichtigung der Kunstfreiheit eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts festzustellen. Es bedarf vielmehr der Klärung, ob diese Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, dass die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat.

Um die Schwere der Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bewerten zu können, ist eine kunstspezifische Betrachtung zur Bestimmung des durch den Roman im jeweiligen Handlungszusammenhang dem Leser nahe gelegten Wirklichkeitsbezugs erforderlich. Dabei ist ein literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, zunächst einmal als Fiktion anzusehen, das keinen Faktizitätsanspruch erhebt. Diese Vermutung gilt auch dann, wenn hinter den Romanfiguren reale Personen als Urbilder erkennbar sind. Die Kunstfreiheit schließt das Recht zur Verwendung von Vorbildern aus der Lebenswirklichkeit ein. Allerdings besteht zwischen dem Maß, in dem der Autor eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft, und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts eine Wechselbeziehung. Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung die besonders geschützten Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen.
(Quelle)

Und in der Praxis?

Die Verwendung wahrer Ereignisse und realer Persönlichkeiten im Roman schafft Authentizität und erzeugt Resonanz beim Leser. Das sind natürlich große Pluspunkte. Auf der anderen Seite ist mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht zu spaßen.

Gerade lese ich „Radikal“ von Yassin Musharbash. Darin kommt, wenn auch bisher nur in zwei kurzen Erwähnungen, Barack Obama vor. Das ist sicherlich durch die obigen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts abgedeckt („Die Kunstfreiheit schließt das Recht zur Verwendung von Vorbildern aus der Lebenswirklichkeit ein.“). Musharbash lässt Obama ja auch nichts Ehrenrühriges tun, tatsächlich ist der amerikanische Präsident gar keine handelnde Figur in dem Roman.

Auf der anderen Seite fällt mir der Fall Amanda Knox ein. Die US-amerikanische Studentin war in Italien angeklagt, gemeinschaftlich mit zwei jungen Männern ihre Mitbewohnerin getötet zu haben. Sie wurde in erster Instanz schuldig gesprochen und zu 26 Jahren Haft verurteilt. Ein Berufungsgericht sprach sie schließlich frei. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits vier Jahre in Haft verbracht – und Hollywood hatte einen Film gedreht, in dem Knox als Mörderin vorgeführt wurde. Nun gilt in den USA anderes Recht als hierzulande und ein großes Filmstudio hat sicherlich ein großes Budget. Als Autorin (und ganz generell) würde ich mir ein solches Fiasko aber nicht ans Bein hängen wollen. Ich werde daher in Zweifelsfällen lieber vorsichtig agieren und stark fiktionalisieren.

Bildnachweis: Hackman / depositphotos.com


Wie gehst du mit der Problematik um? Verzichtest du ganz auf die Verwendung tatsächlicher Ereignisse? Wie ist es mit realen Personen? Ich freue mich auf Kommentare!

7 Kommentare

  1. Ich mache mir allgemein große Sorgen, mich strafbar. Fast alles, was ich schreibe, hat ein reales Vorbild. Nun ist es aber so, dass ich mich komplett auf das Verhalten konzentriere ohne auf eine konkrete Person Bezug zu nehmen. Die realen Personen sind für mich nur Anhaltspunkt. Natürlich sind meine Werke auch als Nachricht an die betreffende Person zu verstehen, aber wenn es intim wird, fiktionalisiere ich sehr stark. Ich schreibe aus Wut heraus, aber meine Darstellung ist nicht verleumdend oder grenzüberschreitend. Ich versuche vielmehr, genau auf den Punkt zu bringen, was mich an der Person ärgert. Und das verletzt denke ich nicht die Menschenwürde. Klar könnte man es als Beleidigung werten, wenn ich es direkt an die Person richtigen würde. Deswegen suche ich den Umweg über ein literarisches Werk. Wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden sollen, werden ja gerade Daten wie Wohnort, Alter, Geschlecht, Beruf, Name genannt. Und darauf verzichte ich generell. Ich möchte meine Werke auch nicht als Bericht missverstanden wissen. Dass ich etwas so oder so ähnlich erlebt habe, heißt ja noch lange nicht, dass irgendwen mein Privatleben angeht. Sicher freue ich mich über manchen Ratschlag, aber niemand kennt mich anhand eines einzigen Textes. Es ist ein bisschen so wie bei Alfred Andersch. Er schafft sich ein Alter Ego. Jeder weiß, dass diese Figur ihn selbst darstellen soll. ABER er kann die Geschehnisse deswegen so erzählen, wie er sie wawahrgenommen hat. Es müssen keine Fakten sein, die im Bericht verlangt werden. Es ist Fiktion. Und niemand kann ihn persönlich angreifen, denn man weiß nie genau, was wirklich so geschehen ist und was nicht. Ein Roman fällt unter die Kunstfreiheit und darf subjektiv sein. Sobald aber Fakten genannt werden oder aber die Fakten leicht zu erraten sind, muss man auch im restlichen Teil bei den Fakten bleiben. Aber sowas will dann keiner lesen. Ich frage mich bloß noch, ob es schon die Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn das reale Vorbild im literarischen Text nicht erkennbar ist, man es aber selbst offenlegt. Ich denke eher nicht, die Person würde es zwar auf sich beziehen, aber wenn es nicht erkennbar ist, ist es eben kein Abbild. So wie der Sohnemann ja auch keine Kopie vom Vater ist, selbst wenn beide den selben Vornamen tragen. Solange es nicht in die entwürdigende Ecke geht, kann man Personen denke ich frei interpretieren. Ich finde es auch sehr wichtig, sich in jeder Hinsicht frei ausdrücken zu können. Es wäre ja schrecklich, wenn es nur eine Wahrheit gäbe und alle Andersdenkenden verurteilt würden. Das wäre Diktatur. Ich denke auch, dass sich Meinung und Kunst grundlegend von menschenunwürdigen Ausdrucksformen unterscheiden. Meinungen und Kunst können schon persönlich angegriffen, aber sie sind immer berechtigte Form der Kritik. Sie setzen sich mit dem Menschen auseinander, was im Grunde die Menschenwürde ausmacht. Die Menschenwürde wird verletzt, wenn jemand entmenschlicht wird, um ihn ungehemmt verächtlich machen zu können. Dabei wird der Mensch nur noch als Karikatur seiner selbst wahrgenommen. Denken darf man sowas. Und auch im Bereich des Humors ist das möglich, weil er gleichzeitig eine Distanzierung beinhaltet. Sobald es aber zur Propaganda verkommt, ist die Grenze überschritten. Denn dann wird Schädigung der Person in Kauf genommen oder ist überhaupt erst der Sinn des Ganzen. Juristisch relevant sind aber denke ich nur Darstellungen, die allein der Entwürdigung dienen. Alles andere widerspräche der Meinungs- und Kunstfreiheit. Grenzfälle gibt es sicher, da muss die entwürdigenden Teile rausnehmen, wenn diese allein der Entwürdigung dienen.

  2. Hallo Christian,

    danke schön für deinen Kommentar!

    Du schreibst:

    Wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden sollen, werden ja gerade Daten wie Wohnort, Alter, Geschlecht, Beruf, Name genannt.

    Ich fürchte, es ist deutlich komplizierter. Auch wenn man auf all diese Angaben verzichtet, kann man das Persönlichkeitsrecht eines Menschen verletzen, wenn dieser beispielsweise durch andere Angaben identifizierbar wird. Bei dem oben im Artikel erwähnten Werk „Esra“ waren es beispielsweise Preise, die eine Figur gewann – ebenso wie die reale Person, die ihr als Vorbild diente.

    Es ist kompliziert und im Grunde nicht genau zu fassen, wo die Grenzlinie des Erlaubten zum Unerlaubten verläuft. Sie beginnt auf keinen Fall erst da, wo entwürdigende Inhalte stehen (wobei man auch erst noch definieren müsste, was alles darunter fällt). Jeder Mensch hat zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre. Auch wenn es sich im Grunde nicht um entwürdigende Informationen handelt, muss niemand in Kauf nehmen, wenn jemand private Angwohnheiten öffentlich macht – so unbedeutend sie auch erscheinen mögen. Darunter fällt alles Mögliche. Im Zweifel entscheiden die Gerichte – von Fall zu Fall.

    Am besten ist es daher, Figuren gar nicht erst an einer einzelnen realen Person festzumachen und sie vielleicht sogar identifizierbar zu gestalten, sondern ganz eigene Figuren zu schaffen. Manche Autoren „mixen“ sich Figuren, indem sie Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen realen Personen miteinander verweben. Die Eitelkeit von Tante Sophie, die Zielstrebigkeit von Freundin Heike, die rücksichtslose Art des Kollegen Paul und die Vorliebe für klassische Musik von Cousine Stephanie fließen dann allesamt in die Figur des exzentrischen Dirigenten Berthold Gunte ein, der Mitglieder seines Orchesters terrorisiert und … ;)

    Nochmals danke für deine Ausführungen und beste Grüße
    Kerstin

  3. Ich schreibe einen Roman über etwa ein Dutzend Personen, die verstorben sind, benutze aber völlig andere Namen (Vor- und Nachname). Deren Lebensgeschichte wird in vielen Details übernommen (z.B. beruflicher Werdegang, kultureller Hintergrund), so dass sie theoretisch identifizierbar werden (was auch teils gewünscht ist), allerdings werden viele fiktive (teils abwertende/negative) Anekdoten hinzugefügt, auch eine psychologische Bewertung findet statt (ebenfalls abwertend). Ist dies möglich, wenn Charaktere und Handlung zuvor als rein fiktiv gekennzeichnet werden? Es handelt sich bei den Personen sowohl um reine Privatpersonen als auch um Personen des öffentlichen Lebens. Danke!

    1. Hallo Lovesky,

      vielen Dank für deinen Kommentar!

      Ich bin keine Rechtsanwältin und kann keine rechtliche Auskunft geben. Aber aus Laiensicht klingt es zumindest problematisch.

      Falls jemand (beispielsweise die Erben, denn nicht alle Persönlichkeitsrechte erlischen mit dem Tod einer Person) klagt, dann entscheidet ein Gericht – und wie das Urteil ausfällt, kann vorher niemand wissen. Hier gibt es einen groben Überblick zur Einordnung, vielleicht gibt er dir Hinweise, ob du das Risiko eingehen möchtest oder nicht. Wenn du mehr Klarheit haben möchtest, dann wende dich am besten an einen entsprechenden Fachanwalt.

      Beste Grüße
      Kerstin

  4. ich schreibe einen Roman der auf wahren begebenheiten basiert und beschreibe darin auch kurz die beziehung und trennung meiner exfreundin, allerdings erwähne ich ihren namen nicht, beschreibe auch weder ihr äußeres noch sonstige informationen zu ihr sondern lediglich wie unsere beziehung entstand und wie es zu unserer trennung kam. diese passagen entsprechen der realität und erzählen unsere liebesgeschichte nach. würde ich damit auch gegen das persönlichkeitsrecht verstoßen?

  5. Hallo! Ich schreibe einen Roman basierend auf meinem letzten Beruf. Ich habe mich da auch auf die Eigenschaften (Aussehen, Charakter usw.) realer ehemaliger Arbeitskollegen bezogen. Allerings würden diese sich trotz geänderter Namen sicherlich wiedererkennen. Muss ich da völlig anders herangehen und zur Sicherheit lieber neue und fiktivere Persönlichkeiten erschaffen auch wenn ich vorhatte diese ausschließlich positiv darzustellen? Oder ist das Persönlichkeitsrecht nur verletzt wenn man jemanden negativ / herabwürdigend darstellt? Denke der Grad ist da schmal…

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