Wer tatsächlich lebende Personen in seinem Roman auftreten lässt, kann deren Persönlichkeitsrechte verletzen. Und auch posthum ist Vorsicht geboten: Beispielsweise können unwahre Behauptungen und Verleumdungen über einen Verstorbenen die Menschenwürde verletzen. Andererseits gilt in Deutschland die Garantie auf Kunstfreiheit, die verfassungsrechtlich verankert ist. Wenn diese Rechte miteinander kollidieren, ist eine Abwägung schwierig.
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